Reader und Skripte für Studenten verboten?

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„Urheberrecht“ bizarr: Schon seit Jahren kämpfen einige Konzerne als selbsternannten „Besitzer“ von geistigem „Eigentum“ an zahlreichen Fronten gegen den gesellschaftlichen Fortschritt. Wer schon mal ein Lied heruntergeladen, einen Film im Netz gesehen, eine CD oder DVD für Freunde kopiert oder ein Bild aus dem Internet auf seinem Rechner gespeichert hat, gehört zu ihren Feinden und sollte nach Meinung der Content-Industrie erbittert verfolgt und weggesperrt werden. Betreiber von Internet-Radios, Journalisten, die es wagen, kritisch über schlechte Produkte zu berichten oder Webseitenbetreiber, die schlicht auf andere Seiten verlinken, werden ebenso ins Fadenkreuz genommen. Die Liste derer, die ins Visier der Konzerne geraten, wächst mit jedem Tag.

Der neueste – und keineswegs schlimmste – Streich der Urheberrechtsverwerter trifft die Hochschulen. War es bisher häufig Praxis, dass Professoren ihren Studis ein Vorlesungsskript oder einen Reader mit Ausschnitten aus diversen Büchern und Zeitschriften als Lernmaterial zur Verfügung stellen, soll dies jetzt unterbunden werden. Das bayerische Wissenschaftsministerium hat nun die Hochschulen im Freistaat auf das Verbot solcher kopierter Lernhilfen dank verschärfter Urheberrechtsgesetze aufmerksam gemacht und die Durchsetzung des Verbots angemahnt. In Zukunft sollen sich die Studis eben interessante Stellen selbst aus den Originalwerken zusammensuchen und herausschreiben. Dass die teilweise nicht in genügender Zahl, teilweise überhaupt nicht in den Hochschulbibliotheken vorhanden sind, macht das ganze noch lustiger. Vielleicht wird aber bald eh jede Form von Zitat kostenpflichtig. Dann kann man die Hochschulen endlich ganz zu machen, weil der gesammelte Wissen der Menschheit nicht mehr genutzt werden kann.

Quelle: NZ 1 + 2

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Eine Antwort to “Reader und Skripte für Studenten verboten?”

  1. Urheberrecht « Apanat’s Weblog Says:

    […] weiten sich die Versuche aus, Unterricht an Schulen und Hochschulen durch Urheberrechtsabmahnungen zu […]

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