Am 26. Januar jährt sich das Verfassungsgerichtsurteil zu Studiengebühren zum 4. Mal. 2005 urteilte das BVG über eine Klage der unionsgeführten Bundesländer gegen das Verbot allgemeiner Studiengebühren. Rot-Grün hatte die Gebührenfreiheit 2002 im Hochschulrahmengesetz verankert. Das BVG erklärte, der Bund hätte seine Kompetenz mit dem Gebühren-Verbot überschritten. Obwohl das BVG nicht geprüft hatte, ob Studiengebühren an sich verfassungsgemäß seien, interpretierten die konservativen Parteien das Urteil als Freibrief. Ein Teil der klageführenden Länder begann sofort mit der Planung der Einführung allgemeiner Gebühren, u.a. Bayern.
Natürlich ließen Proteste der Studenten nicht lange auf sich warten. Das folgende Sommersemester etwa wurde als „Summer of Resistance“ zum Höhepunkt der unzähligen Demonstrationen und Aktionen mit insgesamt Hundertausenden von Teilnehmern.
Sieben Bundesländer führten nach dem Urteil allgemeine Studiengebühren ein, nach dem Ausstieg Hessens werden im Moment in sechs Ländern solche Gebühren erhoben.
Der vierte Jahrestag des Urteils ist nun Anlass für erneute Proteste. Heute demonstrierten bereits Studierende in Hannover. Am 26.01.09 wird in Freiburg eine bundesweite Großdemonstration für freie Bildung statt finden. Freiburg gilt seit Jahren als Hochburg des Widerstands, im Moment organiseren die Studierenden dort einen neuen Boykottversuch gegen die Gebühren.
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