Kommentar: Studiengebührenbefreiung

By OHM-Blog

„Finanzielle oder wirtschaftliche Gründe werden nicht anerkannt.“ (§6 I Nr.4 Beitragssatzung der FH)

Das bayerische Hochschulgesetz verlangt die Erhebung von Studiengebühren, an Fachhochschulen in der Höhe von 100 – 500€. Die Bestimmung der Höhe ist dabei der FH selbst überlassen – natürlich hat sich die GSO-FH entschlossen 500€ abzukassieren.Von der Zahlung der Gebühren kann man aber auch befreit werden. Das bayerische Hochschulgesetz sieht folgende für FH-Studis relevante Ausnahmen vor:

Ohne Antrag automatisch befreit werden sollen Studis im Urlaubs- oder Praktikumssemester. Auf Antrag werden Studierende befreit, die ein Kind unter 10 Jahren oder ein behindertes Kind erziehen, schwerbehindert oder chronisch krank (nur wenn mit Schwerbehinderung einhergehend) sind, oder Studierende, deren Eltern für insgesamt drei Kinder Kindergeld erhalten (Kinder im Wehr- oder Zivildienst usw. zählen auch).

An diesen Befreiungen kommt also auch die GSO-FH nicht vorbei, und hat sie deswegen in die Gebührensatzung mit übernommen.

Interessant ist dabei, dass die FH die Ausführungen des bayerischen Hochschulgesetzes noch um einen eigenen Satz ergänzt hat. Bei den Ausführungen zu den „Härtefällen“ wurde ergänzt: „Finanzielle oder wirtschaftliche Gründe werden nicht anerkannt.“ Damit geht die FH noch weiter als das BayHG, welches sozialer Kälte wenigstens nicht explizit Gesetzesrang einräumt.

Zusätzlich hat die FH die Möglichkeit weitere 10% der Studierenden frei zu stellen. Welche Gruppen die FH dafür ausgewählt hat, zeigt recht gut, wessen Geistes Kind die Verfasser unserer Gebührenordnung sind.

Befreit werden können Studis, die
- Stipendien der großen Stiftungen erhalten, oder in einem Elitestudiengang studieren.
- in der Regelstudienzeit abschließen UND zu den besten 10% ihres Jahrgangs gehören
- mindestens zwei Semester in den gesetzlichen Gremien der Hochschule mitgearbeitet haben.

Dabei handelt es sich um eine „kann“-Regelung. Die gilt außerdem nur solange die 10%-Quote nicht übertroffen wird. Sollte das der Fall sein, pickt sich die Hochschulleitung heraus, wen sie befreit.

Sieht man sich die Befreiungs-Tatbestände in ihrer Gesamtheit an, muss man schlucken: der einzig sinnvolle Grund – sich die Gebühren nicht leisten zu können – wird von vorn herein ausgeschlossen. Wer aus nicht-begütertem Elternhaus stammt, hat eben Pech gehabt. Statt dessen gibt es beispielsweise Eliteförderung. Die, die eh schon durch ein Stipendium begünstigt sind, werden auch noch mit dem Erlass der Gebühren belohnt. Elitestudiengänge gibt es an der GSO-FH sowieso nicht. In der Regelstudienzeit schließt an der FH eigentlich niemand ab. Zumindest kenne ich niemanden und habe die letzten Jahre auch nie von jemandem gehört, der das geschafft hätte. Bei BW und SW liegen die Durchschnittsstudiendauern in den Diplomstudiengängen laut CHE-Ranking etwa 3 Semester über der „Regelstudienzeit“ – für die Bachelors und alle anderen Studiengänge liegen dort keine Daten vor. Und selbst wenn es jemand in der Regelstudienzeit schaffen sollte – die Person müßte dann noch zu den 10% Besten gehören. Wie will man das unter dem Zeitdruck schaffen? Möglich wäre das überhaupt nur, wenn man sich um seinen Lebensunterhalt nicht kümmern muss und von den Eltern jedwede Unterstützung erhält. Wie die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes zeigt, besteht ein Zusammenhang zwischen Einkommen der Eltern und Studiendauer – die Bafög-Empfänger beispielsweise brauchen im Schnitt länger als die Kinder, die von ihren Eltern ausgehalten werden können. So fördern die Befreiungsrichtlinien der FH ausdrückliche jene, die sowieso schon besser gestellt sind.

Die Kriterien der Landesregierung setzen etwas andere Akzente. Hier liegt der Fokus auf der Bevölkerungspolitik. Statt – wie immer wie herausposaunt – sich der sozialen Gerechtigkeit beim Hochschulzugang zu verschreiben, werden haben auch im BayHSchG soziale Kriterien für die Befreiung von Studiengebühren keinen Platz. Anders als etwa im progressiven Steuersystem zahlen bei den Studiengebühren alle gleich viel, egal ob bettelarm oder Multimillionär. Mit den Befreiungsmodalitäten versucht die CSU nun die Kinderproduktion in Bayern anzukurbeln. Arme Familien mit „nur“ zwei oder weniger Kindern und Studis, die sich selbst entscheiden möchten, wann und ob sie Kinder in die Welt setzen, schauen in die Röhre – ganz im Gegensatz etwa zu reichen Familien mit drei Kindern oder gutsituierten Studierenden mit Kind. Mit sozialer Gerechtigkeit hat das ganze natürlich nicht im mindesten zu tun, statt dessen folgt man dem allgemeinen Trend Sozialleistungen (seien es positive Leistungen oder die Befreiung von Pflichten) statt an die Bedürftigkeit der Empfänger an das Wohlverhalten des Einzelnen zu knüpfen. Wer brav während des Studiums Kinder bekommt, oder besonders schnell & gut abschließt kann studieren wie früher – die anderen dürfen zur Strafe zahlen.

Ergänzungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge zum Artikel sind wie immer gern gesehen.

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